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Protokolle

Anfertigen von Protokollen

In der Geschäftsordnung des BDKJ-Diözesanverbandes Bamberg ist festgelegt, dass ein Protokoll über die Versammlungen angefertigt werden muss. 

Über jede Regionalverbandsversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Regionalvorstand unterschrieben wird. Dieses Protokoll enthält mindestens die Namen der anwesenden Mitglieder und Gäste, der schriftlich entschuldigten Mitglieder, die Tagesordnung, die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnis und alle ausdrücklich zum Zwecke der Niederschrift abgegebenen Erklärungen.

Versand des Protokolls

  1. Das Protokoll wird allen Mitgliedern der Regionalverbandsversammlung innerhalb von acht Wochen nach Schluss der Versammlung zugeschickt.
  2. Es gilt als genehmigt, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zustellung beim Regionalvorstand gegen die Fassung des Protokolls kein schriftlicher Einspruch erhoben wird.
  3. Der Regionalvorstand berät über die Einsprüche gegen das Protokoll. Teilt der Regionalvorstand die Einsprüche, benachrichtigt er die Mitglieder der Regionalverbandsversammlung. Weist der Regionalvorstand Einsprüche zurück, entscheidet die nächste Regionalverbandsversammlung über sie.